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Select
Weltweit diversifizierte Portfolios, professionell verwaltet

Das Anlagekonzept

Mit den Varianten Select und Select Nachhaltigkeit kannst du in eine klassische oder nachhaltigkeitsorientierte Geldanlage investieren. In beiden Varianten stehen dir fünf weltweit diversifizierte Portfolios mit unterschiedlicher Rendite-/Risikoausprägung zur Verfügung. Dein Portfolio kannst du abhängig der gewählten Variante individuell mit attraktiven Investmentthemen wie Wasser, Digital Lifestyle, Gesundheit & Pflege oder Klimawandel auf deine persönlichen Wünsche ausrichten. Der professionelle Fondsauswahlprozess berücksichtigt bei der Portfoliozusammenstellung sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien, um so die aus Sicht der Deka Expertinnen und Experten besten ETFs und aktive gemanagten Fonds zu berücksichtigen. Die fortlaufende Portfolioüberwachung und das optional wählbare Risiko-Management, unterstützt durch fundierte wissenschaftliche Methoden und das Know-how unserer Expertinnen und Experten, sorgen dafür, dass deine Geldanlage stets in der Spur bleibt und gegen starke Marktschwankungen abgesichert wird. Die Portfolios sind dabei so ausgerichtet, dass sie stets ein optimiertes Rendite-Risiko-Profil aufweisen, also eine möglichst hohe Rendite bei geringstmöglicher Schwankung ausweisen.

Wissenschaftlich fundierte Portfolios

Die Select Portfolios werden mittels modernster mathematischer Methoden zusammengestellt.

Professionelle Vermögensverwaltung

Anlageexpertinnen und Anlageexperten beobachten die Portfolios und optimieren sie laufend in Bezug auf die Fondsauswahl.

Laufende Anpassung deines Portfolios

Änderungen an den Portfolios werden automatisch umgesetzt. Du musst dich um nichts kümmern.

Portfolios mit überwiegend ETFs

ETFs bieten eine besonders kostengünstige Möglichkeit sich an den internationalen Kapitalmärkten zu beteiligen.

Du kannst zwischen klassischer und nachhaltigkeitsorientierter Geldanlage wählen

Unsere Select Portfolios

Wie möchtest du anlegen?

  • Nachhaltigkeitsorientierte Anlagemöglichkeit, ohne auf Wachstum zu verzichten

  • Berücksichtigung ökologischer, sozialer & ethischer Aspekte (ESG)

  • Individuelle Beimischung nachhaltigkeitsorientierter Investmentthemen

Select Nachhaltigkeit

Select 0

Risikostufe
1 von 5

Geringe 
Risikobereitschaft

Select 25

Risikostufe
2 von 5

Mäßige 
Risikobereitschaft

Select 50

Risikostufe
3 von 5

Ausgeprägte 
Risikobereitschaft

Select 65

Risikostufe
4 von 5

Hohe 
Risikobereitschaft

Select 90

Risikostufe
5 von 5

Sehr hohe 
Risikobereitschaft

Risikostufe 3 von 5

Ausgeprägte Risikobereitschaft

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Risikostufe
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Risikostufe
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Risikostufe
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Risikostufe
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Risikostufe
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Select Nachhaltigkeit 50

Ausgewogenes Portfolio

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Details

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Ökologisch, ethisch und sozial

Nachhaltigkeitsorientiert anlegen. Gutes Gewissen inklusive

Nachhaltigkeitsorientierte Geldanlage umfasst nicht nur Umweltaspekte, sondern ein Engagement in allen drei Säulen der Nachhaltigkeit - Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Daher kommt auch die häufig zu lesende Abkürzung ESG, die diese drei Säulen zusammenfasst.

Umwelt

Umwelt

  • Der Teilbereich „Umwelt (E)“ widmet sich unter anderem dem Thema Klimaschutz, aber auch CO2 Emissionen und grundsätzlicher Umweltpolitik.

  • Ebenso fließen Aspekte der Ressourcennutzung, Nahrung, Wasser und die Luftqualität unserer Erde in die Analyse ein.

Soziales

Soziales

  • „Soziales (S)“ berücksichtigt die elementaren Bereiche der Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

  • Gleichermaßen werden beispielsweise soziale Standards in der Lieferkette von Unternehmen auf den Prüfstand gestellt.

Unternehmensführung

Unternehmensführung

  • Die Säule „Unternehmensführung (G)“ befasst sich mit dem Verhaltenskodex von Unternehmen, dem Vergütungssystem und mit der Transparenz und Berichterstattung.

  • Weiterhin können hier die Qualität und die Diversität von Organen innerhalb der Unternehmen von Interesse sein.

Umwelt

Umwelt

  • Der Teilbereich „Umwelt (E)“ widmet sich unter anderem dem Thema Klimaschutz, aber auch CO2 Emissionen und grundsätzlicher Umweltpolitik.

  • Ebenso fließen Aspekte der Ressourcennutzung, Nahrung, Wasser und die Luftqualität unserer Erde in die Analyse ein.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Zusammenfassung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für das Anlagekonzept „Select Nachhaltigkeit“ mit Nachhaltigkeitspräferenzen.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgen Investitionen in Investmentanteile (im Folgenden „Fonds“), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Vermögensverwaltungen des Anlagekonzepts „Select Nachhaltigkeit“ verfolgen kein nachhaltiges Investitionsziel, bewerben allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Zudem erfolgen bei allen Vermögensverwaltungen der vorgenannten Ausrichtung mindestens 5 Prozent der Anlagen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Die Vermögensverwaltungen des Anlagekonzepts „Select Nachhaltigkeit“ haben kein nachhaltiges Investitionsziel, bewerben allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Im Rahmen der Vermögensallokation erfolgen überwiegend nachhaltige Investitionen, die einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der von den Vereinten Nationen definierten Ziele für die nachhaltige Entwicklung leisten. Die sogenannten UN Sustainable Development Goals – kurz SDGs – umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung bis 2030 weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig sowohl soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt.

Nachhaltige Investitionen können einen positiven Beitrag zu einem Umweltziel leisten und zugleich auch einem anderen Umweltziel schaden. Damit die nachhaltigen Investitionen trotz ihres positiven Beitrags anderen Umwelt- und sozialen Zielen nicht erheblich schaden, wird die nachteilige Auswirkung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmen und Staaten, in deren Wertpapiere die Vermögensverwaltung über Fonds investiert, bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Hierzu werden die von der Europäischen Union entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen und Staaten, in die indirekt investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung mit ESG-Strategie werden grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend Principal Adverse Impacts „PAI“) beachtet. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt.

Fonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Sondervermögen, gemessen an einem definierten Schwellenwert, als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Sondervermögen, die gegen den UN Global Compact verstoßen, gemessen an einem definierten Schwellenwert, als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Sondervermögen gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind, und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten, in deren Wertpapiere das Sondervermögen investiert, gemessen an einem definierten Schwellenwert, als zu hoch bewertet wird.

Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Investitionen in Fonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3 Prozent des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll handeln und Menschenrechte achten.

Weitere Informationen zu den PAI können dem jährlichen Bericht über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Vermögensverwaltung entnommen werden. Zudem sind diese Informationen auch unter dem Abschnitt „Links“ in Form eines Musterberichtes abrufbar.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Im Rahmen der Vermögensverwaltungen des Anlagekonzepts „Select Nachhaltigkeit“ werden mindestens 75 Prozent des Anlagevermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet und folgen damit den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen. Eine Ausweitung auf das gesamte Anlagevermögen wird darüber hinaus angestrebt.

Im Rahmen der Vermögensverwaltungen mit ESG-Strategie erfolgen Investitionen in Investmentanteile, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch die soziale und verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden Ausschlusskriterien bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass innerhalb der Vermögensverwaltung nicht in Fonds investiert wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie werden Investitionen in Fonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards der Vermögensverwaltung in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen.

Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien befindet sich im Abschnitt "Anlagestrategie".

Darüber hinaus erfolgen innerhalb der Vermögensverwaltung nachhaltige Investitionen, die einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung sowie Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt.

Anlagestrategie

Die Anlagestrategie der Vermögensverwaltung richtet sich nach den Präferenzen, Zielen und Eigenschaften der Anlegenden und wird im Rahmen des Vertragsabschlusses mit den Anlegenden vereinbart. Zur Erreichung der jeweiligen Anlageziele können je nach vereinbartem Anlagekonzept Investitionen in folgende Finanzinstrumente erfolgen: Aktien-, Renten-, Misch-, Geldmarkt- und Rohstofffonds sowie in vom Anlegenden jederzeit frei wählbare Themenfonds. Bei allen Vermögensverwaltungen in der Anlagestrategie ESG erfolgt die Investition der Vermögensgegenstände in Fonds, die systematisch nach ökologischen, sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien).

Im Rahmen der vereinbarten ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum der Vermögensverwaltung eingrenzen. Hierbei werden beispielweise die Aspekte Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit, Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet.

Im Rahmen der vereinbarten ESG-Strategie werden Investitionen in Fonds ausgeschlossen, die eine ESG-Bewertung von schlechter als „BBB“ von MSCI ESG Research LLC oder alternativ eine vergleichbare ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50 Prozent ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz) und deren Fondsmanager/-innen oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Fonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen.

Der Vermögensverwalter Deka Vermögensmanagement GmbH beachtet zudem die von den Vereinten Nationen geförderten Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Invesment „PRI“).

In der zweiten Stufe erfolgt die Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globale Normen wie die ILO ("International Labour Organization"), Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.

Bei Investitionen in Fonds werden im Rahmen der ESG-Strategie keine Anlagen getätigt, wenn mehr als 3 Prozent der Unternehmen im Sondervermögen Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen.

Zusätzlich stehen neben der vereinbarten Anlagestrategie die nachfolgend beschriebenen Themen zur Auswahl: es können bis zu drei verschiedene Themen miteinander kombiniert und jederzeit nach eigenem Ermessen an- und abgewählt werden:

New Energy

Mit der Wahl des Themas New Energy entscheiden sich Anlegende für Investitionen in Aktienwerte von nachhaltigen Energieunternehmen. Nachhaltige Energieunternehmen sind solche, die in den Bereichen alternative Energie und Energietechniken tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über einen geeigneten Investmentfonds, dessen Anlagepolitik auf das Erreichen des beschriebenen Anlageziels ausgerichtet ist. Eine Investition in Unternehmen, die den Sektoren Kohle und Verbrauchsmaterialien, Erdöl- und Erdgasexploration und -produktion sowie in integrierte Erdöl- und Erdgasunternehmen zuzuordnen sind, ist ausgeschlossen. Im Zuge der Diversifikation können mittelbar über diesen Fonds begrenzte Engagements in Emittenten erfolgen, die die nachhaltigen Energie- und/oder die ESG-Kriterien nicht erfüllen.

Klimawandel

Mit der Wahl des Themas Klimawandel entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von weltweit angesiedelten Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivitäten auf den Wandel zu kohlenstoffärmeren Energiequellen ausgerichtet sind. Dazu zählen beispielsweise Grundstoffanbieter oder Technologieunternehmen, die Technologien für kohlenstoffärmere Energieproduktionen entwickeln oder diese verwenden sowie solche, die in der Verteilung, Lagerung oder dem Transport dieser tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds.

Wasser

Mit der Wahl des Themas Wasser entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von weltweit angesiedelten Unternehmen, deren Geschäftsaktivitäten in der Entwicklung, Herstellung und/oder dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Wassermanagement angesiedelt sind. Dabei zählen zum Segment Wasserwirtschaft unter anderem Unternehmen, die in den Bereichen Erzeugung, Aufbereitung, Versorgung, Entsalzung, Abfüllung, Transport und Versand von Wasser tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds. In diesem Zusammenhang ist es diesem Fonds auch gestattet, in Unternehmen zu investieren, die eine Verbesserung ihrer nachhaltigen Eigenschaften aufweisen und die wichtige Entwicklungen vornehmen, um diese Verbesserung in ihrer Unternehmensstrategie zu verankern.

Impact Investing

Mit der Wahl des Themas Impact Investing entscheiden sich Anlegende für Investitionen in Wertpapiere von Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen Lösungen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN) darstellen (Impact Investing). Die Investition erfolgt mittelbar über einen geeigneten Investmentfonds, dessen Anlagepolitik auf das Erreichen des beschriebenen Anlageziels ausgerichtet ist. Die Messung der Wirkung von Investitionen in diesem Fonds orientiert sich an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN). Bei der Auswahl des Fonds wird darauf geachtet, dass dieser nicht in Wertpapiere von Unternehmen investiert, die den nachhaltigen Mindestkriterien der Vermögensverwaltung nicht entsprechen.

Mobilität der Zukunft

Mit der Wahl des Themas Mobilität der Zukunft entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von Unternehmen der Transportbranche, die überwiegend in der Erforschung, Entwicklung, Produktion und/oder dem Vertrieb von zukünftigen Technologien tätig sind. Den Investitionsschwerpunkt sollen hierbei Unternehmen bilden, die Umsätze aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen, die den Wandel hin zu erneuerbaren Energien wie elektrischen, autonomen und/oder digital vernetzten Fahrzeugen forcieren. Als Bewertungsmaßstab gilt die Befähigung der Unternehmen, die mit dem Themenkreis Zukunft des Verkehrssektors verbundenen Risiken und Chancen zu bewältigen und dabei nachweislich ESG-Kriterien berücksichtigen. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds. In diesem Zusammenhang ist es diesem Fonds auch gestattet, in einem begrenzten Maße in Unternehmen zu investieren, die die erneuerbaren Energie- und/oder ESG-Kriterien nicht erfüllen.

Nachhaltige Ernährung

Mit der Wahl des Themas Nachhaltige Ernährung entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten den Übergang zu einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion und nachhaltigen Konsumverhaltensmustern fördern. Durch die Etablierung dieser Systeme sollen Natur- und Ökosysteme geschützt und Transparenz, Sicherheit sowie ein bewusster Konsum gefördert werden. Dabei erfolgt die Auswahl der Unternehmen nicht nach Sektoren, sondern kann sich an allen Branchen- und Industriezweigen orientieren, die thematisch mit dem Thema nachhaltige Ernährung verbunden sind - beispielsweise über die Bereiche pflanzliche und Biolebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Agrarwissenschaft und nachhaltige Verpackungen. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds.

Aufteilung der Investitionen

Die Vermögensverwaltungen mit ESG-Strategie investieren in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75 Prozent der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Mindestens 5 Prozent der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel.

Die Vermögensverwaltung strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind, 0 Prozent. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie vorgesehen.

Es ist das Ziel der nachhaltigen Investitionen, die die Vermögensverwaltung teilweise tätigt, einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs zu leisten. Da diese Ziele sowohl umweltbezogene als auch soziale Zwecke verfolgen, ist die Festlegung eines spezifischen Mindestwerts für den Anteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind sowie eines Mindestwerts für den Anteil sozial nachhaltiger Investitionen im Einzelnen nicht möglich.

Zusätzlich dazu können im Rahmen der Vermögensverwaltung auch Investitionen erfolgen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Hierunter fallen Investitionen in Fonds, für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen. Zudem kann es sich um Investitionen in Fonds handeln, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Überwachung der Einhaltung der ESG-Kriterien erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen. So wird bei allen Investitionsentscheidungen sichergestellt, dass diese mit den festgelegten Kriterien übereinstimmen. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, die im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt.

Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel.

Es wird zudem innerhalb der Vermögensverwaltung ein Mindestschutz angewendet. Details hierzu finden sich im Abschnitt „Aufteilung der Investitionen“.

Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich der Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren:

1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien,
2. Ökologische Wirkung,
3. Soziale Wirkung,
4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.

Methoden

Die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung herangezogen:

1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien

Der Indikator „Einhaltung Ausschlusskriterien“ misst, ob die Vermögensverwaltung die definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Fonds erfolgen. Eine Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt „Anlagestrategie“

2. Ökologische Wirkung

Der Indikator „Ökologische Wirkung“ misst den Umfang, in dem indirekte Investitionen über Fonds in Wertpapiere von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Land- und Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1.000 Euro investiertes Kapital.

Der Indikator basiert auf Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt.

3. Soziale Wirkung

Der Indikator „Soziale Wirkung“ misst den Umfang, in dem indirekte Investitionen über Fonds in Wertpapiere von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern Ernährung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Zugang zu Sanitärprodukten, Konnektivität/Verringerung der digitalen Kluft, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und Zugang zu hochwertiger Bildung.

Der Indikator basiert auf Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt.

4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios

Der Indikator „MSCI Government ESG Score“ misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der Wertpapiere staatlicher und staatsnaher Emittenten im Portfolio (soweit vorhanden). Der MSCI Government ESG Score ist ein Indikator für Staaten und wird von dem Researchanbieter MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Mit dem errechneten Score wird die Fähigkeit von Staaten bemessen, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) ausdrücken. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Energie- und Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken sowie über die Anlage des Vermögens in Staaten, die nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel tätigen, wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.

Datenquellen und –verarbeitung

Die Bewertung der Nachhaltigkeitsdaten erfolgt hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Diese Nachhaltigkeitsdaten bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Liegen bei einem Fondskeine Daten zu den im Punkt „Anlagestrategie“ genannten Mindestausschlüssen vor oder verschlechtert sich die Bewertung für einen Emittenten oder Fonds, sodass die definierten Schwellenwerte bzw. Ausprägungen nicht mehr eingehalten werden können, werden die Investitionen nicht mehr als nachhaltig eingestuft und nicht mehr dem Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die Aus- und Bewertung von ESG-Daten stellt aktuell aufgrund bestehender Defizite bei der Verfügbarkeit grundsätzlich noch eine Herausforderung dar. Die Deka nutzt für ihre Analysen mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Um aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten, werden diese um Schätzwerte erweitert. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch minimiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die „Do Not Significant Harm-“ und „Good Governance-“ Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.

Sorgfaltspflicht

Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen der Vermögensverwaltung werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Portfolios haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt auf Basis von öffentlich verfügbaren Informationen der Emittenten (z. B. Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte) oder einem internen Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittenten-Ebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Weiterhin erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vermögensmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum der Vermögensverwaltung wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Vermögensmanagements zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen.

Mitwirkungspolitik

Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. „Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen“ ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr, um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Portfoliomanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur.

Bestimmter Referenzwert

Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Links

Bei Abschluss von „Select Nachhaltigkeit“ wird mit dem Anlegenden auf Basis seiner persönlichen Präferenzen eine Anlagestrategie vereinbart. Die Vorvertraglichen Informationen zu den ökologischen und sozialen Merkmalen sind auf diese mit den Anlegenden getroffenen Vereinbarungen ausgerichtet. Im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung erfolgt jährlich die Berichterstattung in Form eines Regelberichtes auf Basis des individuellen Kundenportfolios, für das jeweils die ökologischen und sozialen Merkmale offengelegt werden.

Die verlinkten Dokumente dienen der exemplarischen Darstellung von vorvertraglichen und regelmäßigen Informationen für „Select Nachhaltigkeit“ in der Anlagestrategie Select Nachhaltigkeit 50. Die Angaben innerhalb der Musterberichte sind repräsentativ für eine Vermögensverwaltung mittlerer Risikoausprägung.

Verlinkungen:

Änderungshistorie

Änderung zum 01. März 2024: Durch die Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien wurde die Beschreibung dieser unter dem Punkt „Anlagestrategie“ entsprechend angepasst.

Smarte Geldanlage - komplett transparent

Kosten im Überblick

Bei den Kosten möchten wir so transparent wie möglich sein. Bei uns zahlst du eine jährliche Gebühr von 0,80 % auf deinen durchschnittlichen Depotwert. Nutzt du zusätzlich den Anlageschutz, werden jährlich weitere 0,20 % erhoben. Die Depot- und Transaktionskosten für den Anteilserwerb sowie die Rückgabe der Fonds sind dabei bereits enthalten. Die Jahresgebühr wird jeweils im Dezember von deinem Referenzkonto eingezogen.

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Depotkosten

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*(Stand 01.2024, ohne Berücksichtigung der Themenfonds, Quelle: Deka Vermögensmanagement GmbH)

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Zusätzlich zu unserer jährlichen Gebühr fallen Kosten für die Verwaltung und Verwahrung der Fonds bei der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft an. Diese decken unter anderem die Kosten des Fondsmanagements, die Wirtschaftsprüfungskosten des Fonds sowie die Verwahrkosten der Depotbank ab.

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Das Fondsuniversum

Die Expertinnen und Experten der Deka Vermögensmanagement GmbH greifen auf ein umfangreiches Universum von aktiven und passiven Fonds zurück. Aktuell umfasst das für die bevestor Portfolios berücksichtigte Fondsuniversum beispielsweise die unten genannten Fonds. Im Kundenportfolio ist die Auswahl und die Gewichtung der einzelnen Fonds abhängig von der aktuell gültigen Allokation. Das Fondsuniversum wird laufend durch die Expertinnen und Experten der Deka Vermögensmanagement GmbH überwacht und einzelne Produkte gelegentlich durch besser geeignete Produkte ersetzt.

Select Nachhaltigkeit

Aktienfonds

  • Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS (ETF)
  • iShares MSCI USA SRI USD Acc (ETF)
  • iShares MSCI Japan SRI (ETF)
  • iShares MSCI EM SRI USD Acc
  • BGF Sustainable Energy Fund A2 EUR
  • Deka Nachhaltigkeit Impact Aktien
  • Swisscanto (LU) Equity Fund Sustainable Global Water
  • Schroder ISF Global Energy Transition A Acc USD
  • BGF Nutrition Fund Hedged A2 EUR
  • BGF Future of Transport Fund

Rentenfonds

  • BSF - BlackRock ESG Euro Bond Fund A4 EUR
  • iShares USD Treasury Bond UCITS ETF USD
  • iShares € High Yield Corp Bond ESG UCITS ETF

Weitere Fonds

  • Schroder ISF - EURO Liquidity – C
  • Deka Deutsche Boerse EUROGOV® Germany Money Market UCITS ETF

Die Aufstellung der Einzelfonds zeigt das aktuelle Fondsuniversum, das im Rahmen der durch die Deka Vermögensmanagement GmbH erbrachten Vermögensverwaltungsdienstleistung genutzt werden kann. Die individuelle Zusammensetzung des aus diesem Fondsuniversums gebildeten Vermögensverwaltungsportfolios erfolgt erst nach einer Erhebung der Kundenbedürfnisse. Die Aufstellung stellt ausdrücklich keine Empfehlung zum Erwerb der Einzelfonds oder der Gestaltung eines Portfolios aus diesen Fonds dar.

Chancen und Risiken

Chancen

  • Anlage in Unternehmen mit verantwortungsbewusster und nachhaltiger Unternehmensführung.

  • Nutzung umfangreicher Renditechancen an den internationalen Kapitalmärkten.

  • Durch die breite Streuung der Zielinvestitionen kann ein geringeres Risiko im Vergleich zu einer Direktanlage bestehen.

  • Der optionale Anlageschutz ermöglicht es dir, dein Depot vor großen Schwankungen zu schützen (keine Garantie).

  • Die professionelle Vermögensverwaltung kümmert sich um deine Anlage und bietet dir Know-how-Vorteile.

Risiken

  • Neue Erkenntnisse bezüglich nachhaltiger Aspekte können evtl. erst nachträglich berücksichtigt werden.

  • Kapitalmarktbedingte Wert- und Währungsschwankungen und damit einhergehende Verluste können nicht ausgeschlossen werden.

  • Aktienmärkte unterliegen wirtschaftlichen und politischen Risiken. Je höher der Aktienanteil des Portfolios, desto höher die Wahrscheinlichkeit und die Höhe möglicher Wertschwankungen.

  • Beim Anlage­schutz handelt es sich um eine Risiko­management-Strategie und nicht um eine Garantie. In bestimmten Markt­situationen können die definierten Verlust­schwellen auch überschritten werden.

  • Der Vermögensverwaltende kann nach eigenem Ermessen Anlageentscheidungen für das verwaltete Vermögen treffen. Obwohl der Verwaltende dabei verpflichtet ist, gemäß den vereinbarten Anlagerichtlinien und zu Ihrem Vorteil zu handeln, kann er Fehlentscheidungen treffen.

Einfach erklärt:

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